3x 2K-Epoxidkleber für Kunststoffteile Epoxy-Plastic 30 g Typ 9904
Hochfester Zweikomponentenkleber zum schnellen und extrem starken Kleben von Plastikteilen, wie Stoßstangen, Spoiler oder Scheinwerfer. Der Epoxidkleber ist widerstandsfähig gegenüber mechanischen Einwirkungen. Durch die durchsichtig-matte Konsistenz ist der Kleber auch für kosmetische Instandsetzungen und zum Füllen von Rissen, Hohlräumen und falschen Bohrlöchern geeignet. Ideal für Werkstatt, Garage oder Haushalt. Im praktischen 3er-Vorratspack.
Anwendung
- Zu klebende Flächen reinigen - Oberflächen müssen sauber, fettfrei und trocken sein
- Benötigte Menge der beiden Komponenten aus der Tube drücken und vermischen
- Auf zu klebende Teile auftragen und stark zusammendrücken
- ACHTUNG! Verarbeitungszeit und Aushärtungszeit beachten!
Produktsicherheit Hersteller/Verantwortliche Person im EWR SCT-Vertriebs GmbH Feldstraße 154 22880 Wedel Deutschland E-Mail: info@sct-germany.de
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 24.05.2023 überarbeitet am: 22.07.2021 Versionsnummer 2305 (ersetzt Version 2107)
5614* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: MANNOL 9904 Epoxi-Plast 30g/24ml
· UFI: S9EV-70JF-K00S-VTS5
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Epoxidkleber
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
SCT-Vertriebs GmbH
Feldstrasse 154
22880 WEDEL
DEUTSCHLAND
+49 (0)4103 1211 0
info@sct-germany.de
· Auskunftgebender Bereich: Product safety department.
· 1.4 Notrufnummer:
Belgien: Centre Antipoisons (+32) 070 245 245
Schweiz: 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51) (Tox Info Suisse)
Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) (+43) 1 406 43 43
Luxemburg: Centre Antipoisons (+352) 8002 5500
Giftnotruf der Charité, Berlin: 030/19240
Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
(GIZ-Nord) :0551/19 240
Informationszentrale gegen Vergiftungen Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn:
0228/19240
Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 0361/730 730
Informations- und Beratungszentrum für Vergiftungsfälle Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinikum des Saarlandes: 06841/19240
Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen - Klinische Toxikologie -
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: 06131/19240
Vergiftungs-Informations-Zentrale Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Universitätsklinikum:
0761/19240
Giftnotruf München Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik und Poliklinik: 089/19240
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS09 Umwelt
Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort Achtung
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
· Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort Achtung
(Fortsetzung auf Seite 3)
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
· Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
* ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Gemische
· Beschreibung: Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 25068-38-6
NLP: 500-033-5
Reak tionsproduk t: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze m it
durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Skin
Sens. 1, H317, EUH205
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
Eye Irrit. 2; H319: C ≥ 5 %
Skin Irrit. 2; H315: C ≥ 5 %
10–<50%
CAS: 90-72-2
EINECS: 202-013-9
2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol
Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
1–<5%
· Ungefährliche Inhaltsstoffe
CAS: 9051-49-4
NLP: 500-030-9
Pentaerythrit, propoxyliert 10–<45%
· Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
(Fortsetzung auf Seite 4)
· Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2. Kein Wasser verwenden.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Schaum
Löschpulver
Sand
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE
(Fortsetzung auf Seite 5)
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
· Handschutz
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die
Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
(Fortsetzung auf Seite 6)
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augen-/Gesichtsschutz
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Farbe Durchscheinend
· Geruch: Charakteristisch
· Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
· Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt.
· Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt.
· Entzündbarkeit Nicht anwendbar.
· Untere und obere Explosionsgrenze
· Untere: Nicht bestimmt.
Obere: Nicht bestimmt.
· Flammpunkt: Nicht anwendbar.
· Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
· pH-Wert: Nicht bestimmt.
· Viskosität:
· Kinematische Viskosität Nicht bestimmt.
Dynamisch: Nicht bestimmt.
· Löslichkeit
· Wasser: Nicht bzw. wenig mischbar.
· Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (logWert) Nicht bestimmt.
· Dampfdruck: Nicht bestimmt.
· Dichte und/oder relative Dichte
· Dichte: Nicht bestimmt.
· Relative Dichte Nicht bestimmt.
· Dampfdichte Nicht bestimmt.
· 9.2 Sonstige Angaben
· Aussehen:
· Form: Flüssigkeit
· Wichtige Angaben zum Gesundheits- und
Umweltschutz sowie zur Sicherheit
· Zündtemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Lösemittelgehalt:
· VOC (EU) 0,00 %
· Festkörpergehalt: >0–20 %
· Zustandsänderung
· Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
· Angaben über physikalische Gefahrenklassen
· Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse
mit Explosivstoff 10–<45%
· Entzündbare Gase 10–<45%
· Aerosole 10–<45%