Würth Edelstahl-Pflegespray 0893121
Das Würth Edelstahl-Pflegespray ist ideal zur Reinigung von Armaturen, Dunstabzugshauben, Spülmaschinen, Kühlschränken, Rohren etc. Das Reinigungsspray enthält eine pflegendende Emulsion speziell für alle Oberflächen aus Edelstahl. Mit seiner cremigen und pflegenden Reinigungsformel entfernt die Emulsion tiefenwirksam Schmutz-, Putz- oder Wischstreifen. Auch fettige und ölige Fingerabdrücke lassen sich mühelos entfernen.
Hinweis:
Nicht auf heiße Flächen sprühen und nicht in der prallen Sonne anwenden.
Techn. Daten:
Chemische Basis: Medizinisches Weißöl mit Syntheseölen
Geruch/Duft: neutral
Farbe: Weiß
pH-Wert: 10,2
Dichte: 0.855 g/cm³
Biologisch abbaubar: Ja
AOX-frei: Ja
Produktsicherheit Hersteller/Verantwortliche Person im EWR Adolf Würth GmbH & Co.KG Reinhold-Würth-Str. 12 -17 74653 Künzelsau-Gaisbach Deutschland www.wuerth.com
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname
: EDELSTAHLPFLEGESPRAY - 400 ML
Produktnummer
: 0893121
Eindeutiger Rezepturidentifikator
(UFI)
: 2T25-F0DR-500K-NXGU
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Detergens, Reinigungsmittel, Pflegemittel
Produkt zur professionellen Verwendung
Empfohlene Einschränkungen
der Anwendung
: Nicht anwendbar
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
: Adolf Wuerth GmbH & Co. KG
Reinhold-Würth-Str. 12-17
74653 Künzelsau
Telefon
: +49 794015 0
Telefax
: +49 794015 10 00
E-Mailadresse der für SDB
verantwortlichen Person
: isi@wuerth.com
1.4 Notrufnummer
+49 (0)6132 – 84463
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Aerosole, Kategorie 1
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
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2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
: Gefahr
Gefahrenhinweise
: H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
Sicherheitshinweise
: Prävention:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen
Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle
sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht
nach Gebrauch.
P261 Einatmen von Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Lagerung:
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht
Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher,
die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche
Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche
Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung Konzentration
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EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnummer
(% w/w)
Weisses Mineralöl (Erdöl) 8042-47-5
232-455-8
01-2119487078-27
Asp. Tox. 1; H304 >= 20 - < 30
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel
besteht, ärztlichen Rat einholen.
Schutz der Ersthelfer
: Erstversorger sollten auf Selbstschutz achten und die empfohlene
persönliche Schutzkleidung verwenden, wenn ein Expositionsrisiko
besteht (siehe Abschnitt 8).
Nach Einatmen
: Bei Inhalation, an die frische Luft bringen.
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt
: Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser abspülen.
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt
: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung
aufsuchen.
Nach Verschlucken
: Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Symptomatisch und unterstützend behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Wassernebel
Alkoholbeständiger Schaum
Kohlendioxid (CO2)
Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Rückzündung auf große Entfernung möglich.
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann gesundheitsgefährdend
sein.
Wegen des hohen Dampfdrucks besteht bei Temperaturanstieg
Berstgefahr der Gefäße.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Kohlenstoffoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung
für die Brandbekämpfung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Spezifische Löschmethoden
: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen.
Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus dem Brandbereich,
wenn dies sicher ist.
Umgebung räumen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
: Alle Zündquellen entfernen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Empfehlungen zur sicheren Handhabung (siehe Abschnitt 7)
und zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen (siehe Abschnitt
8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.B. durch Eindämmen
oder Ölsperren).
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt
werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt
werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Funkensichere Werkzeuge verwenden.
Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
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Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen
Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt werden
kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern.
Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit geeignetem
Bindemittel beseitigen.
Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und
Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseitigung
von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und Gegenstände.
Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien
anzuwenden sind.
Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen bezüglich
bestimmter lokaler oder nationaler Vorschriften.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Technische Maßnahmen
: Siehe technische Maßnahmen im Abschnitt "Begrenzung und
Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen".
Lokale Belüftung / Volllüftung
: Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine
lokale Entlüftung zu verwenden.
Wenn eine Bewertung der lokalen Exposition am Arbeitsplatz
dies anrät, nur in einem Bereich verwenden, der mit einer
explosionssicheren Entlüftung ausgestattet ist.
Hinweise zum sicheren Umgang
: Einatmen von Aerosol vermeiden.
Nicht verschlucken.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Langandauernden oder wiederholten Hautkontakt vermeiden.
Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung der Exposition
am Arbeitsplatz gemäß den üblichen industriellen Hygieneund
Sicherheitspraktiken handhaben
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Massnahmen zu Vermeidung von Abfällen/unkontrolliertem
Eintrag in die Umwelt sollten getroffen werden.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Hygienemaßnahmen
: Wenn eine Exposition gegenüber Chemikalien während des
normalen Gebrauchs wahrscheinlich ist, sind Augen- und
Notduschen nahe dem Arbeitsplatz vorzusehen. Bei der Arbeit
nicht essen, trinken, rauchen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch
waschen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume
und Behälter
: Unter Verschluss aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten
Ort aufbewahren. In Übereinstimmung mit den besonderen
nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. Auch nach Gebrauch
nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Kühl halten.
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise
: Nicht mit den folgenden Produktarten lagern:
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
Organische Peroxide
Oxidationsmittel
Entzündbare Feststoffe
Pyrophore Flüssigkeiten
Pyrophore Feststoffe
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare
Gase entwickeln
Sprengstoffe
Gase
Lagerklasse (TRGS 510)
: 2B
Empfohlene Lagerungstemperatur
: 10 - 40 °C
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en)
: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende Parameter
Grundlage
Isobutan 75-28-5 AGW 1.000 ppm
2.400 mg/m³
DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
MAK 1.000 ppm
2.400 mg/m³
DE DFG MAK
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4; II
Weitere Information: Für die Beurteilung der fruchtschädigenden Wirkung ggf.
inklusive der entwicklungsneurotoxischen Wirkung liegen entweder keine
Daten vor oder die vorliegenden Daten reichen für eine Einstufung in eine der
Gruppen A, B oder C nicht aus
Weisses Mineralöl
(Erdöl)
8042-47-5 AGW (Alveolengängige
Fraktion)
5 mg/m³ DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
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des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
MAK (gemessen
als alveolengängige
Fraktion)
5 mg/m³ DE DFG MAK
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4; II
Weitere Information: Eine fruchtschädigende Wirkung ist bei Einhaltung des
MAK? und BATWertes nicht anzunehmen
Propan 74-98-6 AGW 1.000 ppm
1.800 mg/m³
DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
MAK 1.000 ppm
1.800 mg/m³
DE DFG MAK
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4; II
Weitere Information: Für die Beurteilung der fruchtschädigenden Wirkung ggf.
inklusive der entwicklungsneurotoxischen Wirkung liegen entweder keine
Daten vor oder die vorliegenden Daten reichen für eine Einstufung in eine der
Gruppen A, B oder C nicht aus
Butan 106-97-8 AGW 1.000 ppm
2.400 mg/m³
DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
MAK 1.000 ppm
2.400 mg/m³
DE DFG MAK
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4; II
Weitere Information: Für die Beurteilung der fruchtschädigenden Wirkung ggf.
inklusive der entwicklungsneurotoxischen Wirkung liegen entweder keine
Daten vor oder die vorliegenden Daten reichen für eine Einstufung in eine der
Gruppen A, B oder C nicht aus
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.
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Stoffname Anwendungsbereich
Expositionswege
Mögliche Gesundheitsschäden
Wert
Weisses Mineralöl
(Erdöl)
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - systemische
Effekte
164,56 mg/m³
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit - systemische
Effekte
217,05 mg/kg
Körpergewicht/
Tag
Verbraucher Einatmung Langzeit - systemische
Effekte
34,78 mg/m³
Verbraucher Hautkontakt Langzeit - systemische
Effekte
93,02 mg/kg
Körpergewicht/
Tag
Verbraucher Verschlucken Langzeit - systemische
Effekte
25 mg/kg
Körpergewicht/
Tag
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Expositionskonzentrationen am Arbeitsplatz minimieren.
Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine lokale Entlüftung zu verwenden.
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Wenn eine Bewertung der lokalen Exposition am Arbeitsplatz dies anrät, nur in einem Bereich
verwenden, der mit einer explosionssicheren Entlüftung ausgestattet ist.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz : Bitte befolgen Sie bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen
für einen spezifischen Arbeitsplatz alle anwendbaren lokalen/
nationalen Anforderungen.
Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen:
Sicherheitsbrille
Tragen Sie immer einen Augenschutz, wenn ein versehentlicher
Augenkontakt mit dem Produkt nicht ausgeschlossen
werden kann.
Die Ausrüstung sollte DIN EN 166 entsprechen
Handschutz
Material : Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit : 480 min
Richtlinie : Die Ausrüstung sollte DIN EN 374 entsprechen
Anmerkungen
: Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen. Es wird empfohlen, die
Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe
für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller
abzuklären. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen.
Haut- und Körperschutz : Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen:
Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Risiko explosiver Atmosphären
oder Verpuffungen besteht, ist flammfeste antistatische
Schutzkleidung zu tragen.
Atemschutz : Bei Nichtverfügbarkeit einer lokalen Entlüftung oder wenn die
Expositionsbewertung Expositionen außerhalb der empfohlenen
Richtlinien ergibt, ist ein Atemschutz zu verwenden.
Die Ausrüstung sollte DIN EN 137 entsprechen
Filtertyp : Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
: Aerosol
Treibmittel
: Isobutan, Propan, Butan
Farbe
: weiß
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Geruch
: aromatisch
Geruchsschwelle
: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich
: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Extrem entzündbares Aerosol.
Obere Explosionsgrenze /
Obere Entzündbarkeitsgrenze
: 11 %(V)
Untere Explosionsgrenze /
Untere Entzündbarkeitsgrenze
: 1 %(V)
Flammpunkt
: Nicht anwendbar
Zündtemperatur
: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
pH-Wert
: Stoff/Gemisch ist unlöslich (in Wasser)
Viskosität
Viskosität, kinematisch
: Nicht anwendbar
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
: vollkommen löslich
Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
: Nicht anwendbar
Dampfdruck
: Nicht anwendbar
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Dichte
: 0,95 g/cm³ (20 °C)
Methode: DIN 51757
Relative Dampfdichte
Inhalt: 500 ml
Darreichung: Sprühdose
Geruch/Duft: Zitrone
Farbe: Farblos
AOX-frei: Ja
Silikonfrei: Ja
Biologisch abbaubar: Ja